Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der carpe event productions GmbH & Co. KG
1. Geltung der Bedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der carpe event productions GmbH & Co. KG (carpe event productions) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, carpe event productions hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn carpe event productions in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos ausführt. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Sie gelten aber auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Auftragserteilung
Angebote von carpe event productions sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – freibleibend. Werden dem Kunden in Angeboten Annahmefristen vorgegeben, so werden die Angebote mit Ablauf der benannten Annahmefristen wirkungslos, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von carpe event productions bedarf. Verspätet eingegangene Annahmen stellen neue Angebote des Kunden dar. Aufträge sowie deren Ergänzungen und Abänderungen unterliegen dem Textformerfordernis.
Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages gehen etwaige Kosten für im Einverständnis mit dem Kunden durchgeführte Vorbesichtigungen zu Lasten des Kunden. Die Kostenberechnung erfolgt nach dem entstandenen Aufwand unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Vorbesichtigung geltenden Preise (Preisliste wird auf Anfrage übermittelt).
2.1 KI-unterstützte Angebotserstellung
carpe event productions ist berechtigt, bei der Erstellung und Bearbeitung von Angeboten, Kalkulationen, Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung stehenden Unterlagen softwaregestützte Verfahren und Systeme der Künstlichen Intelligenz („KI-Systeme“) unterstützend einzusetzen.
Trotz angemessener Prüf- und Kontrollmaßnahmen können bei der Nutzung solcher KI-Systeme inhaltliche Ungenauigkeiten, Fehlinterpretationen oder sonstige Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, die ihm übermittelten Angebote, Kalkulationen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen vertragsrelevanten Angaben vor Auftragserteilung auf für ihn erkennbare Unstimmigkeiten oder Fehler zu prüfen und carpe event productions hierauf unverzüglich hinzuweisen.
Für etwaige Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit KI-unterstützt erstellten Inhalten gelten die allgemeinen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7 dieser AGB. Die gesetzlichen Pflichten des Kunden zur Abwendung und Minderung eines Schadens, insbesondere die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB, bleiben unberührt.
Maßgeblich für Art und Umfang der von carpe event productions geschuldeten Leistungen sind ausschließlich das von carpe event productions abgegebene Angebot und die hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
3. Lieferungen
Lieferungen erfolgen ab Lager Köln. Auf Verlangen und Kosten des Kunden erfolgt die Lieferung an einen anderen Bestimmungsort. carpe event productions ist berechtigt, die Art der Versendung (Transportunternehmen, Verpackung, Versandart etc.) selbst zu bestimmen.
Liefer-/Miettermine werden individuell vereinbart bzw. von carpe event productions bei Annahme einer Bestellung angegeben. Wird die Einhaltung eines Miet-/ Liefertermins aus von carpe event productions zu vertretenden Umständen unmöglich oder gerät carpe event productions in Verzug, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Eintritt des Verzugs setzt jedoch die vorherige Übersendung einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung durch den Kunden voraus. Die Haftung auf Schadenersatz von carpe event productions unterliegt den Beschränkungen nach Ziffer 7.
4. Preise
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die aktuellen Preise von carpe event productions. Alle Preise sind Nettopreise ab Lager Köln ausschließlich Verpackung, die gesondert berechnet wird, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vom Kunden gewünschte Sonder-/Mehrleistungen wie z.B. Umbau oder Erweiterungen des Materials werden unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Preise von carpe event productions gesondert berechnet. Hinsichtlich ggf. anfallender weiterer Kosten/Gebühren im Zusammenhang mit der gewählten Zahlungsart wird auf nachstehende Ziff. 5.1. verwiesen.
5. Zahlungsbedingungen/ Eigentumsvorbehalt und Informationspflichten/Stornoentschädigungen
5.1 Zahlungskonditionen und Verzug nach erbrachter Leistung
Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Neukunden sowie im Falle besonderer Vorleistungen ist carpe event productions berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Scheck- und Wechselhingaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit carpe event productions. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von 13 € erhoben. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet carpe event productions nicht, sofern carpe event productions oder den von carpe event productions eingesetzten Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Gebühren/Spesen und Zinsen, die bei Überweisungen/Zahlungen aus dem Ausland anfallen, fallen dem Kunden zur Last. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist carpe event productions berechtigt, für jeden Mahnvorgang eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 € zu berechnen. Darüber hinaus stehen carpe event productions die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5.2 Eigentumsvorbehalt
Die vermieteten Gegenstände sowie sämtliches mietweise überlassenes Material und Zubehör verbleiben im Eigentum von carpe event productions. Beim Verkauf behält sich carpe event productions das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller offenstehenden Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer ggf. bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit carpe event productions Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist, ist der Kunde verpflichtet, carpe event productions über alle Änderungen des Einsatzortes/Standortes, Beschlagnahmen, Pfändungen sowie Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden unverzüglich zu informieren.
5.3 Entschädigung bei Auftragsstornierungen
Für den Fall, dass der Kunde seinen Auftrag (Vermietungs-/Projektgeschäfte) storniert, ist carpe event productions – ungeachtet der carpe event productions im Übrigen ggf. zustehenden gesetzlichen Rechte – dazu berechtigt, die nachfolgend aufgeführten Schadenspauschalen von dem Kunden zu verlangen:
- Stornierung ab 20 Tage vor Produktionsbeginn (geplanter Rüsttag): 25% des vom Kunden beauftragen Gesamtauftragswerts,
- Stornierung ab 10 Tage vor Produktionsbeginn (geplanter Rüsttag): 50% des vom Kunden beauftragen Gesamtauftragswerts,
- Stornierung 1 Tag vor Produktionsbeginn (geplanter Rüsttag): 100% des vom Kunden beauftragen Gesamtauftragswerts.
Die vorstehend genannten Entschädigungen fallen unabhängig davon an, ob der Grund für die Stornierung von dem Kunden zu vertreten ist oder nicht. Sie fallen nicht an, wenn die Stornierung von carpe event productions zu vertreten ist und daher aus gesetzlichen Gründen keine Schadenersatz-/Entschädigungsansprüche nach sich zieht; in diesem Falle richten sich die Ansprüche der Parteien ausschließlich nach den gesetzlichen Regelungen. carpe event productions bleibt im Hinblick auf die vorstehend genannten Schadenspauschalen der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens vorbehalten.
6. Verantwortlichkeiten der Parteien/ Gewährleistung
6.1 Vermietung (Überlassung durch carpe event productions)
6.1.1
Sofern dies Gegenstand des Auftrags ist, ist carpe event productions auch für die ordnungsgemäße Anlieferung bzw. Abholung und/oder die erforderliche Installation einschließlich Auf- und Abbau des Mietgegenstandes verantwortlich, im Übrigen lediglich für die mietweise Überlassung ab Lager carpe event productions.
6.1.2
Ist der Mietgegenstand bereits bei Vertragsschluss erkennbar mangelhaft, kann sich der Kunde nur darauf berufen, wenn die Mängelrüge in der Abnahmebescheinigung schriftlich festgehalten wird. Zeigt sich ein Mangel im Laufe der Mietzeit, so hat der Kunde carpe event productions diesen unverzüglich schriftlich unter genauer (und – soweit möglich – fotografisch belegter) Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Schadenanzeige, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ansprüche nach den §§ 536, 536a BGB wegen Minderung und Schaden- bzw. Aufwendungsersatz kann der Kunde nur geltend machen, wenn carpe event productions die eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit des Vertragsgegenstands nach schriftlicher Anzeige durch den Kunden binnen angemessener Frist weder durch Reparatur/Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung beseitigen konnte. Das Recht zur Forderung von Schadenersatz unterliegt im Übrigen den Beschränkungen nach Ziff. 7
6.1.3
Eine Untervermietung des Vertragsobjektes bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung durch carpe event productions.
6.2 Verkauf / Mängelrechte
6.2.1 Untersuchung und Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung zu prüfen und erkennbare Mängel carpe event productions möglichst unverzüglich in Textform, unter genauer Beschreibung des Mangels und – soweit zumutbar und möglich – unter Beifügung geeigneter Nachweise, insbesondere Fotos, mitzuteilen.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. In diesem Fall sind erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige nach § 377 HGB, gilt die Ware insoweit als genehmigt, es sei denn, carpe event productions hat den betreffenden Mangel arglistig verschwiegen.
Für Verbraucher stellt die vorstehende Bitte zur Prüfung und Mängelanzeige keine Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelrechte dar.
Sind festgestellte Mängel geeignet, weitere Beschädigungen an der Ware hervorzurufen oder Sachen oder Personen zu gefährden, hat der Kunde die Nutzung der betroffenen Ware unverzüglich einzustellen, soweit dies zur Schadens- oder Gefahrenvermeidung erforderlich und zumutbar ist, und carpe event productions hierüber zu informieren. Eigene Prüf-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Kunden bleiben unberührt.
6.2.2 Nacherfüllung und weitere Rechte
Liegt ein Mangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu, soweit nachfolgend nicht wirksam abweichend geregelt. Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. carpe event productions ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unmöglich, unzumutbar, wird sie verweigert oder unangemessen verzögert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen in Ziffer 7 dieser AGB, soweit diese wirksam vereinbart sind.
6.2.3 Verjährung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Eine etwaige Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch carpe event productions, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen, in denen gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten.
Die gesetzlichen Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast bleiben unberührt.
6.3 Haftungsübernahme durch den Kunden
6.3.1 Vermietung (Überlassung durch carpe event productions)
Mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden und/oder seine Mitarbeiter oder sonstige durch ihn bevollmächtigte Personen, geht die Haftung für die Mietgegenstände vollständig auf den Kunden über. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch ihn angemieteten Gegenstände den Voraussetzungen der Hersteller entsprechend, gelagert, transportiert, genutzt und gewartet werden. Der Kunde garantiert, dass die Mietgegenstände nur den jeweiligen Ansprüchen der Gegenstände gem. Hersteller, insbesondere unter Beachtung aller Sicherheitsvorgaben, entsprechend durch Fachpersonal bedient, verbaut und bewegt werden.
Weiterhin hat der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen, und carpe event productions diesen auf Anfrage bzw. ab einem Auftragsvolumen von € 10.000,00 ohne gesonderte Aufforderung durch Vorlage einer Police nachzuweisen. Die Police hat sämtliche möglichen Gefahren für die Mietgegenstände von carpe event productions wie z.B. Diebstahl, Vandalismus, Feuer u.v.m. abzudecken.
6.3.2 Projektgeschäft (Überlassung und Betrieb durch carpe event productions)
Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die von carpe event productions zur Verfügung gestellten Mietgegenstände auf seiner Veranstaltung/Produktion ordnungsgemäß, sicher, sauber und trocken gelagert und in Betrieb genommen werden können. Einen Betrieb der Mietgegenstände unter nicht sachgemäßen Voraussetzungen kann carpe event productions ablehnen. Als nicht sachgemäße Voraussetzungen gelten insbesondere solche Umstände,
- die eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Vorgaben zur Folge haben würden,
- die Sicherheit von Personen gefährden könnten
- zu Beschädigungen der von carpe event productions zur Verfügung gestellten Mietgegenstände oder anderer Sachen führen könnten.
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt im Falle einer berechtigten Ablehnung durch carpe event productions unberührt.
Der Kunde hat für den notwendigen Versicherungsschutz zur Absicherung des durch ihn angemieteten Materials zu sorgen, und carpe event productions diesen auf Anfrage bzw. ab einem Auftragsvolumen ab € 10.000,00 ohne gesonderte Aufforderung durch Vorlage einer Police nachzuweisen. Die Police hat sämtliche möglichen Gefahren für das von carpe event productions gestellte Material wie z.B. Diebstahl, Vandalismus, Feuer, u.v.m. abzudecken.
6.3.3. Ersatz von beschädigtem Material durch den Kunden
Im Fall der Beschädigung oder des Verlusts von angemietetem Material werden dem Kunden die erforderlichen Reparatur- oder Ersatzkosten berechnet.
NEU: Im Fall der Beschädigung, des Verlusts oder der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe von Mietmaterial ersetzt der Kunde die erforderlichen Reparaturkosten. Bei Totalschaden oder Verlust ersetzt der Kunde den Wiederbeschaffungswert bzw. Zeitwert des Materials zuzüglich erforderlicher Nebenkosten, soweit der Schaden nicht von carpe event productions zu vertreten ist.
7. Haftungsbeschränkung von carpe event productions
7.1
Die Haftung auf Schadensersatz von carpe event productions, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 7 eingeschränkt.
7.2
carpe event productions haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3
Soweit carpe event productions gemäß Ziff. 7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die carpe event productions bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
7.4
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter und Angestellten von carpe event productions.
7.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen carpe event productions, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Ersatzpflichtigen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung für die Übernahme einer Garantie, das arglistige Verschweigen eines Mangels, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Fälle gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von carpe event productions in Köln. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.